Wer benötigt Haushaltshilfe?

Viele Menschen sind der Meinung, eine Haushaltshilfe sei nur etwas für ältere Menschen, die den Anforderungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind. Das stimmt jedoch nur zum Teil. Praktisch jeder kann in die Situation kommen, eine Haushaltshilfe zu benötigen, selbst wenn es auch nur für einen befristeten Zeitraum während eines Krankenhausaufenthalts, nach einer Operation oder einem Unfall der Fall ist. Besonders Singles oder allein-erziehende Eltern können durch außergewöhnliche Umstände in die Lage gebracht werden, eine Haushaltshilfe zu benötigen. Je nach dem Grund, aus dem eine Haushaltshilfe benötigt wird, sind dafür verschiedene Einrichtungen zuständig. Wer eine Haushaltshilfe benötigt, sollte wissen, dass die Kosten dafür nur auf Antrag übernommen werden. Je nach den vorliegenden Voraussetzungen können die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung übernommen werden.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Das trifft dann zu, wenn die Weiterführung des Haushalts infolge eines Krankenhausaufenthalts, einer Vorsorgemaßnahme, einer Rehabilitation oder häuslicher Krankenpflege nicht möglich ist. Um eine Haushaltshilfe genehmigt zu bekommen, müssen diese Maßnahmen medizinisch begründet und belegbar sein. Das trifft auch dann zu, wenn im Haushalt ein Kind unter dem Alter von 12 Jahren lebt oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden auch dann übernommen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person aufgrund hohen Alters, körperlicher Behinderung oder dem Umfang des Haushalts in der Lage ist, diesen weiterzuführen.

Wann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten?

Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn medizinische Maßnahmen als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit notwendig werden. Ansonsten entsprechen die Bedingungen der Kostenübernahme denen der Krankenversicherung.

Wann ist die Rentenversicherung zuständig?

Wenn der Antragsteller bereits Rente bezieht, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die Bereitstellung einer Haushaltshilfe. Es gelten dieselben Konditionen wie für die Krankenversicherung und die Unfallversicherung.

Betroffene sollten wissen, dass Haushaltshilfe nur auf Antrag gewährt wird. Für den Antrag müssen medizinische Gründe vorliegen, die belegbar sind. Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben auch Personen , deren Ehepartner oder Lebensgefährten bzw. ältere Kinder im Haushalt leben, aber in Vollzeit berufstätig sind, weil von ihnen nicht erwartet werden kann, dass sie zur Übernahme der Pflege ihre Berufstätigkeit aufgeben. Allerdings können solche Personen ab dem 1. Januar 2015 bis zu 10 Tage im Jahr eine bezahlte Freistellung zur Pflege von Angehörigen erhalten.

Haushaltshilfe und Steuern

Selbst wenn die oben genannten Kostenträger die Bezahlung der Haushaltshilfe nicht genehmigen, können Betroffene wenigstens einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Das trifft immer dann zu, wenn mit der Ausführung haushaltsnaher Dienstleistungen Außenstehende beauftragt werden müssen. Damit können Arbeitskosten in maximaler Höhe von 20.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent (4.000 Euro) von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bezahlung per Überweisung erfolgt, weil Barzahlungen nicht anerkannt werden. Außerdem dürfen die Kosten nicht schon anderweitig aufgeführt sein und können nur für das laufende Jahr zurückerstattet werden.

Antrag rechtzeitig stellen

Soweit es möglich ist, sollten Betroffene einen Antrag auf eine Haushaltshilfe rechtzeitig stellen, bevor die Unterstützung benötigt wird, damit den Kostenträgern genügend Zeit bleibt, eine Entscheidung zu treffen.

Welche Leistungen werden übernommen?

Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger bezahlen eine Haushaltskraft einer Vertragsorganisation für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Der Antragsteller kann sich die Organisation auswählen, die ihm am besten zusagt.

Kann eine Haushaltshilfe auch selbst ausgewählt werden?

Ja, das ist möglich, wenn entweder die Erbringung der Leistung durch eine Haushaltskraft der Vertragsorganisation nicht möglich ist oder andere Personen, zum Beispiel Nachbarn oder Freunde besser geeignet sind. So können sich ausländische Mitbürger beispielsweise eine Person als Haushaltshilfe auswählen, die ihre Muttersprache spricht und mit ihrer Kultur vertraut ist. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass Verwandte bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Großeltern sowie Schwager oder Schwägerin) außer einer Fahrtkostenerstattung und Erstattung des Verdienstausfalls keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben.

Sachverhalt unbedingt vorher klären

Außer wenn aufgrund eines Unfalls eine Haushaltshilfe plötzlich benötigt wird, sollte der Betreffende die Problematik unbedingt vorher mit dem Versicherungsträger besprechen. Sollte der Antrag abgelehnt werden und Kinder im Haushalt leben, deren Versorgung wegen der Erkrankung der Mutter oder des Vaters nicht mehr garantiert ist, kann beim Jugendamt eine ambulante Familienpflege beantragt werden.

Fällt eine Zuzahlung an?

Ja, und zwar mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Kalendertag bis zum Erreichen der Belastungsgrenze.

Wo gibt es Hilfe?

Sowohl bei den Krankenkassen als auch den Berufsgenossenschaften und den verschiedenen Rentenversicherungsträgern können Antragsformulare abgegeben werden. Die Einrichtungen gewähren auch Hilfe bei der Beantragung und prüfen die individuellen Bedingungen der Antragsteller. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt werden sollte, können sie Auskunft geben, welche alternativen Möglichkeiten es gibt.