PFLEGEARTEN / PFLEGEFORMEN BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

für stationäre oder ambulante Pflege Im Bereich der Pflege gibt es verschiedene Pflegearten bzw. Pflegeformen, die sich in der Regel nach der Pflegebedürftigkeit richten. Dabei ist das Ausmaß und die Schwere der Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend dafür, welche Pflegeform notwendig ist. Für diese Einteilung existieren gesetzliche Bestimmungen. Maßgeblich ist hierfür § 14 Absatz 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch). Im Sinne des Gesetzes gilt ein Mensch als pflegebedürftig, wenn er durch eine Krankheit oder Behinderung mindestens für 6 Monate Unterstützung bei der Ernährung, Körperpflege oder auch im Bereich des Haushalts und der Mobilität benötigt. Das Gesetz sieht für die Einteilung verschiedene Pflegestufen vor. Welche Pflegemaßnahmen angebracht sind, regelt die Zuordnung in diese verschiedenen Pflegestufen. Die bekanntesten Pflegeformen dürften die stationäre und ambulante Pflege sein, auch die so genannte Tagespflege ist vielen Menschen ein Begriff. Daneben gibt es auch noch zahlreiche weitere Pflegeformen.

Stationäre Pflege

Von einer stationären Pflege spricht man, wenn der Betroffene in einer speziellen Einrichtung untergebracht ist und dort verpflegt wird. Hierbei unterscheidet man zwischen der vollstationären Pflege und der teilstationären Pflege. Der Pflegebedürftige wird hier von kompetentem Personal betreut und versorgt. Die vollstationäre Pflege kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn eine dauerhafte Pflege nötig ist. Die ist ab der Pflegestufe 3 der Fall, ansonsten wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine entsprechende Entscheidung fällen. In der Regel werden die Kosten für die medizinische Versorgung von der Pflegeversicherung getragen, Kosten für die Unterbringung und Versorgung müssen jedoch privat finanziert werden.
Die teilstationäre Pflege kommt z.B. in Frage, wenn es sich um eine dauerhaft pflegebedürftige Person handelt, die nur tagsüber betreut und versorgt werden muss. Hat ein Angehöriger zwar die Pflege der Person übernommen, muss aber tagsüber arbeiten gehen, ist so die Betreuung des Pflegebedürftigen während der Arbeitszeit sichergestellt. Die Teilstationäre Pflege kann aber auch nachts stattfinden. Während die Kosten für den stationären Aufenthalt meist von der Pflegeversicherung getragen werden, muss die Verpflegung und der Transport der pflegebedürftigen Person anderweitig finanziert werden.

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege ist das Gegenteil der stationären Pflege. In diesem Fall besuchen ausgebildete Pflegekräfte den pflegebedürftigen Menschen in seiner Wohnung und führen bei diesem Besuch alle notwendigen Pflegemaßnahmen durch. Welche Maßnahmen dabei von der Pflegekasse übernommen werden, legt sowohl der behandelnde Arzt, als auch die Pflegekasse fest. Weitere pflegerische Maßnahmen, die davon ausgenommen sind, können natürlich privat finanziert werden. Zur ambulanten Pflege gehören die Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege sowie die hauswirtschaftliche Pflege. Diese Pflegeform ist aber nur dann geeignet, wenn das Umfeld des Pflegebedürftigen so besteht, dass Angehörige bei der Pflege mitwirken können.

Tagespflege

Die Tagespflege ähnelt der teilstationären Pflege. Sie ist hauptsächlich für Menschen gedacht, die zwar grundsätzlich von einem Angehörigen versorgt werden, denen es aber zeitweise nicht möglich ist, die Pflege sicherzustellen. Gründe hierfür können natürlich die Arbeitszeiten sein, aber auch andere Termine, die der pflegende Angehörige wahrnehmen muss. Die Tagespflege kann ambulant oder stationär erfolgen. Sie findet meist zu den üblichen Arbeitszeiten, etwa von 8 Uhr bis 16 Uhr statt.

Verhinderungspflege

Die so genannte Verhinderungspflege, ähnelt auch der Tagespflege. Sie kommt ebenso für Menschen in Betracht, die zwar grundsätzlich durch Angehörige versorgt sein, aber die Pflege temporär nicht sichergestellt ist. Die kann durch Krankheit des pflegenden Angehörigen sein, oder auch wenn dieser einen Urlaub geplant hat. In solchen Fällen wird dann die Pflege der Person durch eine Pflegekraft sichergestellt. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen, jedoch maximal für einen Zeitraum von 4 Wochen pro Jahr.

Nachtpflege

Die Nachtpflege ist das genaue Gegenstück zur Tagespflege. Hier findet die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person in der Nacht statt, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Dioe Nachtpflege kann ambulant von einem Pflegedienst durchgeführt werden oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen. Wenn die Nachtpflege stationär stattfindet, muss auch hier der nötige Transport gewährleistet sein.

Intensivpflege

Die Intensivpflege kommt dann in Frage, wenn der Pflegebedürftige akute oder lebensbedrohliche Erkrankungen hat. In diesen Fällen werden dann sämtliche Körperfunktionen des betroffenen Menschen durchgehend kontrolliert und überwacht. Im Notfall können Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Pflegepersonal in diesem Bereich hat eine ganz spezielle Schulung, da diese Art der Pflege eine enorme Belastung für die Pflegekraft darstellt. Auch die Sterbebegleitung stellt einen Teil der Intensivpflege dar.

Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege wird auch als 24-Stunden Pflege bezeichnet. Sie ist für Personen gedacht, bei denen durch bestimmte Leiden oder Krankheiten ein extrem hoher Pflegeaufwand besteht. Die Vollzeitpflege ist sowohl ambulant als auch stationär möglich. Bei Bedarf kann auch eine Haushaltshilfe gestellt werden, wenn es sich um eine ambulante Vollzeitpflege handelt.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kommt in Betracht, wenn die Pflegebedürftigkeit der Person über einen begrenzten Zeitraum besteht. Dies kann z.B. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn die betroffene Person gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, sich selbst in der eigenen Wohnung zu versorgen und der Platz in einem Pflegeheim noch nicht zur Verfügung steht. Wird der Pflegebedürftige eigentlich von einem Angehörigen versorgt, aber dieser ist temporär verhindert, kommt auch die Kurzzeitpflege in Frage. Diese Pflegeform ist also ähnlich der Verhinderungspflege und wird ebenso maximal für 4 Wochen jährlich gewährt.

Palliativpflege

Wenn ein Mensch unter einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, fällt dieser in den Bereich der Palliativpflege. In dieser Pflegeform ist das Hauptziel die körperlichen Leiden, aber auch die geistigen Leiden zu vermindern um das Leben für den Pflegebedürftigen würdevoll zu gestalten. Eine wirkliche Therapie der Leiden findet nicht mehr statt. Wie in der Intensivpflege werden für die Palliativpflege nur speziell ausgebildete Pflegekräfte eingesetzt. Die Palliativpflege geht in den meisten Fällen dann in die Sterbebegleitung über. Diese Pflegeform findet in den meisten Fällen stationär statt.

Hospizpflege

In der Hospizpflege werden Menschen untergebracht, bei denen absehbar ist, dass sie bald sterben werden. Die Pflegekräfte in einem Hospiz ermöglichen und erleichtern dem Betroffenen ein würdevolles Sterben. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Einrichtungen, die sehr familiär gestaltet sind und auch die Angehörigen entsprechend psychisch begleiten. Flexible Besuchszeiten sind häufig in Hospizen, ebenso wie die Möglichkeit für Angehörige, zeitweise in der Einrichtung zu übernachten. Die Hospizpflege findet stationär statt.