DIE UNTERSCHIEDLICHEN PFLEGESTUFEN

Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die Pflege von Personen überall unterschiedlich aussieht. Je nach Aufwand und Intensität wird auch von der Pflegekasse unterschiedlich viel dafür gezahlt. Um es nicht zu kompliziert zu machen, sind die Beträge in unterschiedlicher Höhe bisher drei Pflegestufen zugeordnet.

Pflegestufen ermitteln

Bei den einzelnen Pflegetätigkeiten und -merkmalen nimmt man die täglichen Aktivitäten einer Person zur Hilfe – nutzen Sie den Pflegestufenrechner im Internet. Dabei zählen Tätigkeiten wie die Körperpflege, die Ernährung sowie Mobilität zur Grundpflege.

  • Zur Körperpflege gehören das klassische Waschen, das Duschen oder Baden, die Zahnpflege, das Kämmen – bis hin zur Darm- und Blasenentleerung.
  • Zur Ernährung gehört neben der mundgerechten Zubereitung der Nahrung auch die Unterstützung beim Essen und Trinken.
  • Bei der Mobilität geht es „nur“ um die Fortbewegung in der Wohnung.
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst das Einkaufen, Kochen, Spülen und das Saubermachen incl. Wäsche waschen und das Heizen der Wohnung.

Pflegestufen beantragen – lassen Sie sich von uns beraten

Das sind die Inhalte der Tätigkeiten. Zur Einteilung in die Pflegestufen ist es aber genau so wichtig, die Zeit, die für die Grundpflege nötig ist, zu berücksichtigen. Es gibt große Unterschiede bei Pflegestufen für Demenzkranke, Pflegestufen nach einem Schlaganfall oder Pflegestufen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegestufen ab 01.01.2015

 Pflegestufe  Täglicher Hilfebedarf Davon für Grundpflege   und im Haushalt

Stufe I

erheblich pflegebedürftig

 90 Minuten mehr als 45 Minuten  mehrfach in der Woche

Stufe II

schwer-pflegebedürftig

 3 Stunden mind. 2 Stunden,
dreimal täglich zu
verschiedenen
Tageszeiten
 mehrfach in der Woche

Stufe III

schwerst-pflegebedürftig

 5 Stunden mind. 4 Stunden,
rund um die Uhr
 mehrfach in der Woche

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