LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Was beinhalten die Leistungen der Pflegeversicherung? Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nur nach Antrag und Genehmigungsverfahren gezahlt. Die Pflegekasse prüft im Vorfeld, ob und wenn ja in welcher Höhe welche Leistungen überhaupt zweckmäßig und notwendig sind. Für den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse sollte man sich professionelle Hilfe holen.Pflegesachleistung
Eine Pflegesachleistung ist per Definition die Finanzierung der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Dienst. Die Pflegekasse zahlt das Geld dann in direkter Abrechnung mit dem Pflegedienst, hierbei handelt es sich also um Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher Pflege oder Leistungen der Pflegekasse im ambulanten Bereich.
Pflegegeld
Pflegegeld erhält ein Pflegebedürftiger, wenn er selbst eine Person bestimmt, die ihn pflegen soll. Mit dem Geld kann er diese Person dann bezahlen. Das können zum Beispiel auch Angehörige sein. Letztlich bestimmt der Pflegebedürftige dann selbst, wie er das Geld ausgibt. Hierbei wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse für pflegende Angehörige gestellt.
Ersatzpflege
Auch pflegende Angehörige brauchen irgendwann mal eine Auszeit, einen Erholungsurlaub zum Beispiel. Wer jemanden pflegt, ist auch selbst nicht vor Krankheiten gefeit. In solchen Fällen kann die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege für einen Zeitraum von bis zu maximal sechs Wochen je Kalenderjahr tragen. Allerdings kommt das erst dann zum Tragen, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten gepflegt hat. Der Gesetzgeber nennt das die Vorpflegezeit. Hier handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse als Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege
Auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit kann ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation notwendig werden. Danach kann es sein, dass eine stationäre Pflege erforderlich wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Pflege zu Hause neu organisiert werden muss. Die Leistungen der Pflegekasse betragen hierbei unabhängig von der Pflegestufe 1.550 Euro pro Jahr für in Summe maximal 28 Tage.
Kurzzeitpflege in speziell für Kinder geeigneten Einrichtungen
Pflegebedürftige Kinder haben, sofern sie noch keine 18 sind, einen Anspruch auf Kurzzeitpflege in den Einrichtungen der Behindertenhilfe oder anderen geeigneten Einrichtungen, da diese auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Außerdem kann man zur Hilfe für pflegende Angehörige den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse für eine Tagespflege stellen.