PFLEGEGELD

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse Es wird (nach Antrag und Genehmigungsverfahren) an den einzelnen Pflegebedürftigen gezahlt, die damit die Person bezahlen kann, die ihn zu Hause pflegt. Je nach Pflegestufe sind das zwischen 123,- Euro und 728,- Euro. Man muss das Pflegegeld beantragen.

Wofür wird das Pflegegeld bezahlt?

Die Pflegeversicherung stellt damit im Rahmen der häuslichen Pflege sowohl die erforderliche Grundpflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Person sicher. Für Pflegebedürftige, die nicht Mitglied in der Pflegeversicherung sind, tritt bei entsprechender Sachlage das Sozialamt ein. Bei Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf stehen auch häusliche Betreuungsleistungen zur Entscheidung. Es gibt Pflegegeld bei Demenz, Pflegegeld bei Verhinderungspflege und natürlich Pflegegeld für häusliche Pflege.

Wer bekommt es wofür?

Anspruchsberechtigt für das Pflegegeld ist grundsätzlich jeder Pflegebedürftige. Er bekommt das Pflegegeld dann anstelle der Pflegesachleistung. Es ist eine zweckgebundene Zahlung zur Finanzierung der Pflege durch eine selbst beschaffte Pflegeperson. Das können auch ehrenamtliche oder erwerbsmäßige Pflegekräfte oder direkte Angehörige sein. Der Betrag, den der Pflegebedürftige bekommt, zählt nicht zu seinem Einkommen. Es ist auch für die pflegende Person kein Einkommen – außer die Pflegeperson ist über ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis für den Pflegebedürftigen tätig. Das Pflegegeld für Angehörige ermöglicht vielen Betroffenen zu Hause bleiben zu können. Es gibt auch die Möglichkeit von Pflegegeld kombiniert mit Sachleistungen.

Unter welchen Bedingungen wird es gezahlt?

Natürlich sind diese Zahlungen der Pflegeversicherung an Bedingungen geknüpft. Die Person muss im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig sein. Danach muss eine Behinderung oder eine Krankheit vorliegen, die die Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens für wenigstens 6 Monate erforderlich macht. Die Hilfe muss wenigstens als „erheblich“ gelten. Also: Zwei eingegipste Unterarme haben zum Beispiel einen sehr hohen Hilfebedarf zur Folge – nur, die Situation wird nicht wenigstens 6 Monate dauern. Die Summe des Pflegegeldes errechnet sich anhand der Pflegegeldstufen 0, 1, 2, 3, es gibt aber auch ein Pflegegeld nach Härtefallregelung.