PFLEGEHILFSMITTEL BEANTRAGEN

Erste Tipps, Pflegemittel zu beantragen Wann immer Gelder und Hilfen beantragt werden, ist das mit Vorgaben und Bedingungen verknüpft. Da ist die Beantragung von Pflegehilfsmitteln keine Ausnahme. Pflegehilfsmittel beantragen ist nicht wirklich schwer. Doch was zunächst verwirrend aussieht, lässt sich leicht klären:

Pflegehilfsmittel – Antrag auf Kostenübernahme nach SGB XI

Der § 40 Abs. 1 im Sozialgesetzbuch (SGB) XI sagt, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, wenn diese zur Linderung der Beschwerden des Betroffenen führen. Das betrifft aber nur solche Hilfsmittel, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen Trägern bezahlt werden müssen. Es ist wichtig, die Pflegehilfsmittel richtig zu beantragen. Ist man pflegebedürftig oder pflegt man Angehörige, dann hat man einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Die Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel sind:

  • Der Pflegebedürftige hat mindestens die Pflegestufe I.
  • Das benötigte Hilfsmittel gehört nicht in die Regel des § 33 SGB V. Dafür hat die Krankenkasse die Kosten zu tragen
  • Die Funktion des Hilfsmittels muss darauf abzielen, die Pflege zu erleichtern oder

Pflegehilfsmittel richtig beantragen

Sobald die zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind, ist das Stellen des Antrags gar nicht mehr so schwer:

  • Es gibt ein Pflegehilfsmittel-Antragsformular. Sie können den Antrag aber auch formlos bei der Pflegekasse stellen. Da reicht es auch schon, wenn Sie anrufen.
  • Sie können den Antrag auch schriftlich stellen. Dann geben Sie die persönlichen Daten des Pflegebedürftigen mit an: Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer. Fügen Sie dem Pflegehilfsmittel-Antragsformular eine kurze Beschreibung dessen mit an, was sie genau beantragen.
  • Achten Sie dabei genau darauf, dass sie den Zweck des Pflegehilfsmittels mit angeben – wie z. B. „zur Erleichterung der Pflege“ etc.
  • dem Betroffenen eine selbstständige Lebensführung eröffnen.

Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen

Für Hilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, können in der Pflegestufe I bis zu 32 Euro im Monat erstattet werden. Pflegehilfsmittel – wo beantragen? Man kann Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK und DAK. Natürlich kann man auch Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK, Barmer und allen anderen Krankenkassen